AVV

Datenschutz · Art. 28 DSGVO

Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AVV)

Gültig für alle Abonnements und Dienstleistungen von salesbroker gmbh / Frag-Maria™ · Stand: 23. Juli 2026 · Version 4.0

Hinweis: Diese Seite zeigt die aktuell gültige Referenzfassung unseres Auftragsverarbeitungsvertrags gemäss Art. 28 DSGVO. Der rechtsverbindliche AVV zwischen Ihnen und salesbroker gmbh / Frag-Maria™ wird automatisch Bestandteil jedes Abonnementvertrags und mit Bestellabschluss gemäss Art. 28 Abs. 9 DSGVO wirksam (siehe Ziff. «Geltung» unten). Bei Fragen oder für eine unterzeichnete Ausfertigung: maria@frag-maria.ai

Auftragnehmer
salesbroker gmbh | Frag-Maria™
Obere Spichermatt 27 · 6370 Stans, Nidwalden, Schweiz
maria@frag-maria.ai · +41 41 539 13 73
MwSt-Nr.: CHE-267.192.141 MWST
Auftraggeber
Der jeweilige Frag-Maria™-Kunde
Wird bei Bestellabschluss automatisch aus den Bestelldaten übernommen und im personalisierten AVV auf der Rechnung ausgewiesen.
Geltung: Dieser AVV wird durch den Abschluss eines Abonnements rechtswirksam. Mit der Bestellung und Zahlung bestätigt der Auftraggeber die Zustimmung zu diesem AVV als integrierendem Bestandteil der AGB von salesbroker gmbh / Frag-Maria™.

1. Allgemeines

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers i.S.d. Art. 4 Nr. 8 und Art. 28 der Verordnung (EU) 2016/679 – Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten.

(2) Sofern in diesem Vertrag der Begriff „Datenverarbeitung" oder „Verarbeitung" (von Daten) benutzt wird, wird die Definition der „Verarbeitung" i.S.d. Art. 4 Nr. 2 DSGVO zugrunde gelegt.

2. Gegenstand des Auftrags

Der Gegenstand der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten und die Kategorien betroffener Personen sind in Anlage 1 zu diesem Vertrag festgelegt.

3. Rechte und Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Verarbeitung von Daten im Auftrag durch den Auftragnehmer. Dem Auftragnehmer steht nach Ziff. 4 Abs. 3 das Recht zu, den Auftraggeber darauf hinzuweisen, wenn eine seiner Meinung nach rechtlich unzulässige Datenverarbeitung Gegenstand des Auftrags und/oder einer Weisung ist.

(2) Der Auftraggeber ist als Verantwortlicher für die Wahrung der Betroffenenrechte verantwortlich. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, wenn Betroffene ihre Betroffenenrechte gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen.

(3) Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung gegenüber dem Auftragnehmer zu erteilen. Weisungen müssen in Textform (z. B. E-Mail) erfolgen.

(4) Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch ergänzende Weisungen des Auftraggebers beim Auftragnehmer entstehen, bleiben unberührt.

(5) Der Auftraggeber kann weisungsberechtigte Personen benennen. Sofern weisungsberechtigte Personen benannt werden sollen, werden diese in der Anlage 1 benannt. Für den Fall, dass sich die weisungsberechtigten Personen beim Auftraggeber ändern, wird der Auftraggeber dies dem Auftragnehmer in Textform mitteilen.

(6) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmässigkeiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer feststellt.

(7) Für den Fall, dass eine Informationspflicht gegenüber Dritten nach Art. 33, 34 DSGVO oder einer sonstigen gesetzlichen Meldepflicht besteht, ist der Auftraggeber für deren Einhaltung verantwortlich.

(8) Der Auftraggeber bestätigt, über eine geeignete Rechtsgrundlage für sämtliche im Rahmen dieses Vertrages verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verfügen, und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen, Verbindlichkeiten und Schäden Dritter frei, die aus einer fehlenden oder unzureichenden Rechtsgrundlage seitens des Auftraggebers entstehen.

4. Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und/oder unter Einhaltung der ggf. vom Auftraggeber erteilten ergänzenden Weisungen. Ausgenommen hiervon sind gesetzliche Regelungen, die den Auftragnehmer zu einer anderweitigen Verarbeitung verpflichten; in einem solchen Fall teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber diese Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet. Eine hiervon abweichende Verarbeitung von Daten ist dem Auftragnehmer untersagt, es sei denn, der Auftraggeber hat schriftlich zugestimmt.

(2) Der Auftragnehmer wird die Datenverarbeitung im Auftrag grundsätzlich in Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) durchführen. Dem Auftragnehmer ist eine Datenverarbeitung auch ausserhalb von EU oder EWR erlaubt, wenn entsprechende Unterauftragnehmer im Drittland unter Einhaltung der Voraussetzungen von Ziff. 10 eingesetzt werden und die Voraussetzungen der Art. 44–48 DSGVO erfüllt sind bzw. eine Ausnahme i.S.d. Art. 49 DSGVO vorliegt.

(3) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, wenn eine vom Auftraggeber erteilte Weisung nach seiner Auffassung gegen gesetzliche Regelungen verstösst. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der betreffenden Weisung solange auszusetzen, bis diese durch den Auftraggeber bestätigt oder geändert wird. Sofern der Auftragnehmer darlegen kann, dass eine Verarbeitung nach Weisung des Auftraggebers zu einer Haftung des Auftragnehmers nach Art. 82 DSGVO führen kann, steht dem Auftragnehmer das Recht frei, die weitere Verarbeitung insoweit bis zu einer Klärung der Haftung zwischen den Parteien auszusetzen.

(4) Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber die Person(en) benennen, die zum Empfang von Weisungen des Auftraggebers berechtigt sind. Sofern weisungsempfangsberechtigte Personen benannt werden sollen, werden diese in der Anlage 1 benannt. Für den Fall, dass sich die weisungsempfangsberechtigten Personen beim Auftragnehmer ändern, wird der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber in Textform mitteilen.

(5) Der Auftragnehmer und die von ihm eingesetzten Unterauftragnehmer nutzen die im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten nicht zum Training, zur Verbesserung oder zur Evaluierung von KI-Modellen.

5. Datenschutzbeauftragter des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer bestätigt, dass er einen Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 DSGVO benannt hat. Der Auftragnehmer trägt Sorge dafür, dass der Datenschutzbeauftragte über die erforderliche Qualifikation und das erforderliche Fachwissen verfügt. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber den Namen und die Kontaktdaten seines Datenschutzbeauftragten gesondert in Textform mitteilen.

(2) Die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten nach Absatz 1 kann im Ermessen des Auftraggebers entfallen, wenn der Auftragnehmer nachweisen kann, dass er gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, und betriebliche Regelungen bestehen, die eine Verarbeitung personenbezogener Daten unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, der Regelungen dieses Vertrages sowie etwaiger weiterer Weisungen des Auftraggebers gewährleisten.

6. Meldepflichten des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber jeden Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften oder gegen die getroffenen vertraglichen Vereinbarungen und/oder die erteilten Weisungen des Auftraggebers, der im Zuge der Verarbeitung durch ihn oder andere mit der Verarbeitung beschäftigten Personen erfolgt ist, unverzüglich mitzuteilen. Gleiches gilt für jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten.

(2) Ferner wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, wenn eine Aufsichtsbehörde nach Art. 58 DSGVO tätig wird und dies eine Kontrolle der Verarbeitung im Auftrag des Auftraggebers betreffen kann.

(3) Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass für den Auftraggeber eine Meldepflicht nach Art. 33, 34 DSGVO bestehen kann, die eine Meldung an die Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden vorsieht. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber bei der Umsetzung der Meldepflichten unterstützen und jeden unbefugten Zugriff auf personenbezogene Daten unverzüglich ab Kenntnis mitteilen. Die Meldung muss insbesondere enthalten: (a) Beschreibung der Art der Verletzung mit Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen und Datensätze; (b) Beschreibung der ergriffenen oder vorgeschlagenen Massnahmen zur Behebung der Verletzung und ggf. zur Abmilderung ihrer nachteiligen Auswirkungen.

(4) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über eine bestätigte Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntwerden informieren.

7. Mitwirkungspflichten des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung von Betroffenenrechten nach Art. 12–23 DSGVO. Es gelten die Regelungen von Ziff. 12 dieses Vertrages.

(2) Der Auftragnehmer wirkt an der Erstellung der Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten durch den Auftraggeber mit und hat dem Auftraggeber die insoweit jeweils erforderlichen Angaben in geeigneter Weise mitzuteilen.

(3) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung der in Art. 32–36 DSGVO genannten Pflichten.

8. Regelung zu mobilen Arbeitsplätzen

(1) Der Auftragnehmer darf seinen Beschäftigten, die mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten für den Auftraggeber beauftragt sind, die Verarbeitung an mobilen Arbeitsplätzen ausserhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers erlauben.

(2) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Einhaltung der vertraglich vereinbarten technischen und organisatorischen Massnahmen auch bei der Nutzung von mobilen Arbeitsplätzen gewährleistet ist. Abweichungen sind vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen und von diesem in Textform zu genehmigen.

(3) Der Auftragnehmer trägt insbesondere Sorge dafür, dass bei der Verarbeitung an mobilen Arbeitsplätzen die Speicherorte so konfiguriert werden, dass eine lokale Speicherung von Daten ausgeschlossen ist. Sollte dies nicht möglich sein, hat der Auftragnehmer Sorge dafür zu tragen, dass die lokale Speicherung ausschliesslich verschlüsselt erfolgt und andere am Ort des mobilen Arbeitsplatzes befindliche Personen keinen Zugriff auf diese Daten erhalten.

(4) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Sorge dafür zu tragen, dass eine wirksame Kontrolle der Verarbeitung an mobilen Arbeitsplätzen durch den Auftraggeber möglich ist.

(5) Sofern auch bei Unterauftragnehmern Beschäftigte an mobilen Arbeitsplätzen eingesetzt werden sollen, gelten die Regelungen der Absätze 1 bis 4 entsprechend.

9. Kontrollbefugnisse

(1) Der Auftraggeber hat das Recht, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz und/oder die Einhaltung der vertraglichen Regelungen und/oder die Einhaltung der Weisungen des Auftraggebers durch den Auftragnehmer im erforderlichen Umfang zu kontrollieren.

(2) Der Auftragnehmer ist dem Auftraggeber gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet, soweit dies zur Durchführung der Kontrolle i.S.d. Absatzes 1 erforderlich ist.

(3) Der Auftraggeber kann nach vorheriger Anmeldung mit angemessener Frist die Kontrolle in der Betriebsstätte des Auftragnehmers zu den üblichen Geschäftszeiten vornehmen. Der Auftraggeber wird dabei Sorge dafür tragen, dass die Kontrollen nur im erforderlichen Umfang durchgeführt werden, um die Betriebsabläufe des Auftragnehmers nicht unverhältnismässig zu stören. Die Parteien gehen davon aus, dass eine Kontrolle höchstens einmal jährlich erforderlich ist; weitere Prüfungen sind vom Auftraggeber unter Angabe des Anlasses zu begründen. Im Falle von Vor-Ort-Kontrollen wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer die entstehenden Aufwände inkl. Personalkosten für die Betreuung und Begleitung der Kontrollpersonen in angemessenem Umfang ersetzen; die Grundlagen der Kostenberechnung werden dem Auftraggeber vor Durchführung der Kontrolle mitgeteilt.

(4) Nach Wahl des Auftragnehmers kann der Nachweis der Einhaltung der technischen und organisatorischen Massnahmen anstatt einer Vor-Ort-Kontrolle auch durch die Vorlage eines geeigneten, aktuellen Testats, von Berichten oder Berichtsauszügen unabhängiger Instanzen (z. B. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren oder Qualitätsauditoren) oder einer geeigneten Zertifizierung erbracht werden, wenn der Prüfungsbericht es dem Auftraggeber ermöglicht, sich von der Einhaltung der TOMs gemäss Anlage 3 zu überzeugen. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass eine Vor-Ort-Kontrolle in Rechenzentren nicht oder nur in begründeten Ausnahmefällen möglich ist.

(5) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Falle von Massnahmen der Aufsichtsbehörde gegenüber dem Auftraggeber i.S.d. Art. 58 DSGVO die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Vor-Ort-Kontrolle zu ermöglichen. Der Auftraggeber ist über entsprechende geplante Massnahmen vom Auftragnehmer zu informieren.

(6) Die Parteien sind sich darüber einig, dass Kontrollmassnahmen bei einer Verarbeitung an mobilen Arbeitsplätzen primär durch eine Kontrolle der Sicherstellung der vom Auftragnehmer nach Ziff. 8 Abs. 2 und 3 zu treffenden Massnahmen erfolgt.

10. Unterauftragsverhältnisse

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angegebenen Unterauftragnehmer für die Verarbeitung von Daten im Auftrag einzusetzen. Der Wechsel von Unterauftragnehmern oder die Beauftragung weiterer Unterauftragnehmer ist unter den in Absatz 2 genannten Voraussetzungen zulässig.

(2) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber im Falle eines geplanten Wechsels oder bei geplanter Neubeauftragung rechtzeitig, spätestens aber 10 Tage vor dem Wechsel bzw. der Neubeauftragung in Textform informieren («Information»). Der Auftraggeber hat das Recht, dem Wechsel oder der Neubeauftragung unter Angabe einer Begründung in Textform binnen 10 Tagen nach Zugang der «Information» zu widersprechen. Der Widerspruch kann jederzeit in Textform zurückgenommen werden. Im Falle eines Widerspruchs kann der Auftragnehmer das Vertragsverhältnis mit einer Frist von mindestens 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats kündigen, wobei er die Interessen des Auftraggebers angemessen berücksichtigen wird. Erfolgt kein Widerspruch des Auftraggebers binnen 10 Tagen nach Zugang der «Information», gilt dies als Zustimmung zum Wechsel bzw. zur Neubeauftragung.

(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäss Art. 37 DSGVO benannt hat, sofern er dazu gesetzlich verpflichtet ist.

(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.

(5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen AVV zu schliessen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Dem Auftraggeber ist der AVV auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.

(6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 9 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.

(7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt (z. B. Reinigungsleistungen, Telekommunikationsleistungen, Post- und Kurierdienste). Die Wartung und Pflege von IT-Systemen oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis dar, wenn bei der Wartung auf personenbezogene Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.

11. Vertraulichkeitsverpflichtung

(1) Der Auftragnehmer ist bei der Verarbeitung von Daten für den Auftraggeber zur Wahrung der Vertraulichkeit über Daten, die er im Zusammenhang mit dem Auftrag erhält bzw. zur Kenntnis erlangt, verpflichtet.

(2) Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten mit den für sie massgeblichen Bestimmungen des Datenschutzes vertraut gemacht und zur Vertraulichkeit verpflichtet.

(3) Die Verpflichtungen der Beschäftigten nach Absatz 2 sind dem Auftraggeber auf Anfrage nachzuweisen.

12. Wahrung von Betroffenenrechten

(1) Der Auftraggeber ist für die Wahrung der Betroffenenrechte allein verantwortlich. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber bei seiner Pflicht, Anträge von Betroffenen nach Art. 12–23 DSGVO zu bearbeiten, zu unterstützen. Der Auftragnehmer hat dabei insbesondere Sorge dafür zu tragen, dass die erforderlichen Informationen unverzüglich an den Auftraggeber erteilt werden, damit dieser seinen Pflichten aus Art. 12 Abs. 3 DSGVO nachkommen kann.

(2) Soweit eine Mitwirkung des Auftragnehmers für die Wahrung von Betroffenenrechten – insbesondere auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung – erforderlich ist, wird der Auftragnehmer die jeweils erforderlichen Massnahmen nach Weisung des Auftraggebers treffen.

(3) Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch Mitwirkungsleistungen im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Betroffenenrechten gegenüber dem Auftraggeber beim Auftragnehmer entstehen, bleiben unberührt.

13. Geheimhaltungspflichten

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des Vertrages zu verwenden. Keine Partei ist berechtigt, diese Informationen Dritten zugänglich zu machen.

(2) Die vorstehende Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die eine der Parteien nachweisbar von Dritten erhalten hat, ohne zur Geheimhaltung verpflichtet zu sein, oder die öffentlich bekannt sind.

14. Vergütung

Etwaige Regelungen zu einer Vergütung von gesonderten Leistungen sind zwischen den Parteien separat zu vereinbaren.

15. Technische und organisatorische Massnahmen zur Datensicherheit

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der technischen und organisatorischen Massnahmen, die zur Einhaltung der anzuwendenden Datenschutzvorschriften erforderlich sind. Dies beinhaltet insbesondere die Vorgaben aus Art. 32 DSGVO.

(2) Der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehende Stand der technischen und organisatorischen Massnahmen ist als Anlage 3 zu diesem Vertrag beigefügt. Wesentliche Änderungen, die die Integrität, Vertraulichkeit oder Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten beeinträchtigen können, stimmt der Auftragnehmer im Voraus mit dem Auftraggeber ab. Geringfügige Änderungen ohne negative Auswirkungen kann der Auftragnehmer ohne Abstimmung umsetzen. Der Auftraggeber kann einmal jährlich oder bei begründeten Anlässen eine aktuelle Fassung der TOMs anfordern.

16. Dauer des Auftrags

(1) Der Vertrag beginnt mit Abschluss des Abonnements und läuft für die Dauer des zwischen den Parteien bestehenden Hauptvertrages über die Nutzung der Dienstleistungen des Auftragnehmers durch den Auftraggeber.

(2) Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ein schwerwiegender Verstoss des Auftragnehmers gegen die anzuwendenden Datenschutzvorschriften oder gegen Pflichten aus diesem Vertrag vorliegt, der Auftragnehmer eine Weisung des Auftraggebers nicht ausführen kann oder will oder der Auftragnehmer den Zutritt des Auftraggebers oder der zuständigen Aufsichtsbehörde vertragswidrig verweigert.

17. Beendigung

(1) Nach Beendigung des Vertrages hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, Daten und erstellten Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, nach Wahl des Auftraggebers an diesen zurückzugeben oder zu löschen. Die Löschung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren. Äussert sich der Auftraggeber innerhalb von 90 Tagen nach Beendigung des Vertrages nicht zur gewünschten Vorgehensweise, werden die Daten nach Ablauf dieser Frist automatisch gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

(2) Der Auftragnehmer darf personenbezogene Daten über die Beendigung des Vertrages hinaus speichern, wenn und soweit ihn eine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung trifft. In diesen Fällen dürfen die Daten nur für Zwecke der Umsetzung der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten verarbeitet werden. Nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht sind die Daten unverzüglich zu löschen.

18. Zurückbehaltungsrecht

Die Parteien sind sich darüber einig, dass ein allfälliges Zurückbehaltungsrecht des Auftragnehmers nach dem an seinem Geschäftssitz anwendbaren Recht hinsichtlich der verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen wird.

19. Schlussbestimmungen

(1) Sollte das Eigentum des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Massnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenzverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Der Auftragnehmer wird die Gläubiger über die Tatsache, dass es sich um Daten handelt, die im Auftrag verarbeitet werden, unverzüglich informieren.

(2) Für Nebenabreden ist die Schriftform erforderlich.

(3) Sollten einzelne Teile dieses Vertrages unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht.

(4) Anwendbares Recht: Für EU-Auftraggeber richtet sich dieser Vertrag nach der DSGVO. Für Schweizer Auftraggeber gilt ergänzend das Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG). Für UK-Auftraggeber gilt das UK GDPR.

Anlage 1 — Gegenstand des Auftrags
Diese Anlage beschreibt den Gegenstand der Auftragsverarbeitung für sämtliche Abonnements und Dienstleistungen von salesbroker gmbh / Frag-Maria™. Sie gilt produktübergreifend für alle verfügbaren Modelle (Chat AI, Voice AI, Face AI, Commerce AI sowie Kombinationsprodukte) und deckt alle im Rahmen des jeweiligen Abonnements aktivierten Module ab.

1. Gegenstand und Zweck der Verarbeitung

Der Auftragnehmer (salesbroker gmbh / Frag-Maria™) erbringt für den Auftraggeber digitale KI-Dienstleistungen auf Basis des gebuchten Abonnements. Je nach gebuchtem Produkt umfasst der Auftrag einen oder mehrere der folgenden Leistungsbereiche:

  • Chat AI: Betrieb eines KI-gestützten Text-Chat-Assistenten auf der Website oder den digitalen Kanälen des Auftraggebers — inkl. Konversationsführung, Dialogsteuerung, Terminverwaltung und E-Mail-Eskalation an den Support des Auftraggebers (Human-in-the-Loop).
  • Voice AI: Betrieb eines KI-gestützten Sprachassistenten für eingehende und/oder ausgehende Anrufe — inkl. Spracherkennung (STT), Sprachsynthese (TTS), Gesprächsführung und Weiterleitung an menschliche Mitarbeitende.
  • Face AI: Betrieb eines KI-gestützten Video-Avatar-Assistenten (Facebot) — inkl. visueller Darstellung, Konversationsführung und Integration in digitale Kanäle des Auftraggebers.
  • Commerce AI: Aufbau und Betrieb eines professionellen, conversion-orientierten E-Commerce-Shops (Shopify) mit integriertem KI-Assistenten (Chat, Voice und/oder Face AI) für digitale Kaufbegleitung, Produktberatung, Serviceanfragen und Bestellsupport.
  • Workflow-Automation & Integration: Automatisierte Verarbeitung und Weiterleitung von Gesprächsdaten, Leads und Anfragen an interne Systeme des Auftraggebers (CRM, Kalender, E-Mail etc.) über definierte Schnittstellen.

Zweck der Verarbeitung: Digitale Kundenkommunikation im Auftrag des Auftraggebers — insbesondere Beantwortung von Anfragen, Informationsbereitstellung, Terminverwaltung, Lead-Qualifizierung, Kaufbegleitung und strukturierte Übergabe von Anliegen an die zuständigen Stellen beim Auftraggeber.

2. Art der personenbezogenen Daten

  • Kommunikationsdaten: Chat-Nachrichten und Gesprächsverläufe (Text), Sprachaufzeichnungen und -transkriptionen (Voice AI), Video-Session-Metadaten (Face AI)
  • Kontaktdaten (soweit vom Nutzer freiwillig übermittelt): Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Unternehmen
  • Technische Daten: IP-Adresse, Session-ID, Browser- und Geräteinformationen, Betriebssystem, Zeitstempel, Verbindungsdaten
  • Anfrageninhalte: Spezifische Anliegen, Fragen, Wünsche und weitere durch den Nutzer übermittelte Informationen im Rahmen der Konversation
  • Terminbezogene Daten (soweit Terminmodul aktiv): Gewünschte Termine, Verfügbarkeiten, ggf. Gesprächsanlass

Eine darüber hinausgehende Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten i.S.d. Art. 9 DSGVO ist nicht vorgesehen und dem Auftragnehmer nicht gestattet, sofern keine ausdrückliche schriftliche Weisung des Auftraggebers vorliegt.

3. Kategorien betroffener Personen

  • Website-Besucher und Nutzer der digitalen Kanäle des Auftraggebers
  • Kunden, Interessenten und Geschäftspartner des Auftraggebers
  • Personen, die den KI-Assistenten über eingebettete Widgets, Direktlinks oder Telefonleitungen kontaktieren

4. Weisungsberechtigte und -empfangsberechtigte Personen

Partei Funktion Kontakt
Auftraggeber Weisungsberechtigte Person(en) Gemäss Angaben im Kundenkonto oder gesondert per E-Mail benannt
Auftragnehmer Weisungsempfangsberechtigte Person salesbroker gmbh | Frag-Maria™
maria@frag-maria.ai · +41 41 539 13 73

Änderungen der weisungsberechtigten oder weisungsempfangsberechtigten Personen sind der jeweils anderen Partei unverzüglich in Textform mitzuteilen.

Anlage 2 — Unterauftragnehmer

Der Auftragnehmer (salesbroker gmbh / Frag-Maria™) nimmt für die Verarbeitung von Daten im Auftrag des Auftraggebers Leistungen von folgenden Drittunternehmen in Anspruch:

Hinweise: salesbroker gmbh priorisiert EU/CH-Standorte und datenschutzfreundliche Einstellungen (Region Pinning, Zero-Retention, EU-Tenants), sofern technisch möglich. Änderungen an dieser Liste werden vorab per E-Mail angekündigt; Widerspruch innert 10 Tagen möglich (vgl. Ziff. 10 Abs. 2 dieses AVV).

← Tabelle horizontal scrollbar auf kleinen Bildschirmen →

Anbieter (Name & Adresse) Dienstleistung / Funktion Rechtsgrundlage Drittland Serverstandort Besondere Hinweise
Twilio Ireland Limited
25–28 North Wall Quay, D01 H104 Dublin, IE
Telefonie / Carrier-Routing EU-US DPF, BCR, EU SCC Irland-Region (EU) Daten bleiben laut Anbieter in EU-Region.
OpenAI Ireland Ltd.
The Liffey Trust Centre, 117–126 Sheriff St Upper, Dublin 1, IE
LLM, Speech-to-Text, Text-to-Speech EU-US DPF, EU SCC Verarbeitung in EU, Zero Retention Enterprise-Tenants / Azure EU.
Eleven Labs Inc. (optional)
169 Madison Ave #2484, New York, NY, USA
Text-to-Speech / Speech-to-Text — über Voiceflow EU-US DPF, EU SCC Belgien (EU) Zero Retention nach Audiogenerierung. Nur bei aktiviertem Modul. Betrifft ausschliesslich Chat-Voice-Funktionen über Voiceflow.
Microsoft Ireland Operations Ltd.
One Microsoft Place, D18 P521 Dublin, IE
Speech-to-Text, LLM, Text-to-Speech EU-US DPF, EU SCC EU-Datenschutzzone Azure OpenAI / EU Tenants.
Google Ireland Ltd.
Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, IE
STT, LLM, TTS EU-US DPF, SCC, Adäquanzbeschluss Europa-Deployments Nur EU-Regionen aktiv.
Perplexity AI, Inc. (optional)
575 Market St Fl 4, San Francisco, CA, USA
Wissens-/Suchmaschine EU-US DPF, EU SCC EU-Region Nur bei aktivierter Funktion.
Voiceflow Inc.
260 Carleton Ave, Suite 100, Ottawa, ON K1S 2C3, Kanada
Dialog-Design- und Bot-Management-Plattform Angemessenheitsbeschluss CH/EU–Kanada Kanada / EU Region Speicherung von Bot-Flows / Prompts; keine Kundendialoge.
Zapier Inc.
548 Market St #62411, San Francisco, CA, USA
Workflow-Automation / MCP Client-Integration EU-US DPF, EU SCC EU Region (soweit verfügbar) Datenübertragung minimiert / Task-basiert.
n8n GmbH
Gerichtstr. 23, 13347 Berlin, Deutschland
Workflow-Automation / Datenflüsse n/a (kein Drittland) Deutschland / EU Selbstgehostete / EU-Cloud Option; keine Drittländer.
Brevo (SeedRocket SAS)
106 Boulevard Haussmann, 75008 Paris, Frankreich
E-Mail / Transaktions- & Marketing-Kommunikation n/a (kein Drittland) Frankreich / EU DSGVO-konforme Verarbeitung (EU-Server).
Telefonie-/Voice-Agent-Infrastrukturanbieter
EU/Österreich
Echtzeit-Voice-Agent-Orchestrierung, Anrufweiterleitung und Telefonie-Infrastruktur n/a — Anbieter mit Sitz in der EU/EWR Österreich / EU Auftragsverarbeitungsvertrag gemäss Art. 28 DSGVO vorhanden. Die von dieser Infrastruktur genutzten KI-Modell-Anbieter sind einzeln als eigene Unterauftragsverarbeiter in dieser Anlage aufgeführt.
Theai, Inc. dba Inworld AI (optional)
USA
Text-to-Speech — über Telefonie-/Voice-Agent-Infrastruktur EU-US DPF, EU SCC EU-Region EU-Datenresidenz, Zero Data Retention. Nur bei aktiviertem Modul.
Deepgram, Inc. (optional)
548 Market St Suite 25104, San Francisco, CA 94104-5401, USA
Speech-to-Text (Spracherkennung) EU-US DPF, EU SCC EU-Region (soweit verfügbar) Zero-Data-Retention-Vereinbarung vorhanden. Nur bei Aktivierung dieses Moduls im Einsatz.
HubSpot Ireland Limited
HubSpot House, 1 Sir John Rogerson's Quay, Dublin 2, D02 CR67, Irland
CRM- / Marketing-Cloud-Infrastruktur n/a (kein Drittland) Irland / EU DSGVO-konforme Verarbeitung (EU-Server).
PostHog, Inc.
2261 Market Street #4008, San Francisco, CA 94114, USA
Produkt-Nutzungsanalyse EU-US DPF, EU SCC EU-Region (EU-gehostete Instanz) Ausschliesslich aggregierte technische Nutzungsdaten; keine Gesprächsinhalte.
New Relic, Inc.
188 Spear Street, Suite 1200, San Francisco, CA 94105, USA
Application-Logging / Performance-Monitoring EU-US DPF, EU SCC EU-Region (soweit verfügbar) Ausschliesslich technisches Infrastruktur-Monitoring; keine Gesprächsinhalte.
Meta Platforms Ireland Ltd. (optional)
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland
WhatsApp Business Platform — Versand von Benachrichtigungen, Rückruf- und Bestätigungsnachrichten EU-US DPF, EU SCC EU-Region (soweit verfügbar) Nur bei aktiviertem WhatsApp-Modul im Einsatz.
Anthropic, PBC
548 Market St, PMB 90375, San Francisco, CA 94105, USA
LLM / Sprachmodell (Claude) EU-US DPF, EU SCC USA (API-Zugriff) Verarbeitung über API; keine Datenspeicherung durch Anthropic für API-Anfragen gemäss Anthropic API-Nutzungsbedingungen (Zero Retention Policy).

Legende: EU-US DPF = EU-US Data Privacy Framework · SCC = Standardvertragsklauseln · BCR = Binding Corporate Rules
Optional = Wird nur eingesetzt, wenn das entsprechende Modul/Feature vertraglich gebucht und aktiviert ist.

Anlage 3 — Technische und organisatorische Massnahmen (TOMs)

Der Auftragnehmer (salesbroker gmbh / Frag-Maria™) trifft folgende technische und organisatorische Massnahmen zur Datensicherheit i.S.d. Art. 32 DSGVO (Stand: Juli 2026):

Grundsätzliche Massnahmen

Der Schutz von personenbezogenen Daten wird unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der mit der Verarbeitung verbundenen Risiken bereits bei der Entwicklung bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren berücksichtigt (Art. 25 DSGVO).

1. Zutrittskontrolle

  • Chipkarten-/Transponder-Schliessystem
  • Sicherheitsschlösser
  • Zutrittsregelungen für betriebsfremde Personen

2. Zugangskontrolle / Zugriffskontrolle

  • Stets aktueller Virenschutz und aktuelle Softwareversionen
  • Berechtigungs-/Authentifizierungskonzepte mit auf das Nötigste beschränkten Zugriffsregulierungen
  • Mindestpasswortlängen, Passwortmanager und Multifaktor-Authentisierung bei erhöhtem Schutzbedarf
  • Verschlüsselung von mobilen Datenträgern, Geräten und Festplatten (FileVault, BitLocker)
  • Protokollierung von Zugriffen auf Daten
  • Verschlüsselung ruhender Daten (at rest) nach dem Standard AES-256

3. Weitergabekontrolle

  • Verschlüsselung von Datenträgern und Verbindungen
  • Verschlüsselung von Datenverbindungen (in transit) nach TLS 1.2 oder höher
  • Dedizierte Weitergabeberechtigungen, Festlegung und Dokumentation der Empfänger
  • E-Mail-Verschlüsselung (S/MIME), Pseudonymisierung

4. Eingabekontrolle

  • Vergabe von Rechten zur Eingabe, Änderung und Löschung von Daten auf Basis eines Berechtigungskonzepts nach dem 4-Augen-Prinzip
  • Protokollierung von Dateneingaben, -änderungen und -löschungen

5. Auftragskontrolle

  • Sorgfältige Auswahl von Unterauftragnehmern, schriftliche Festlegung der Weisungen
  • Kontrolle der Einhaltung, Sicherstellung der Vernichtung von Daten nach Beendigung des Auftrags

6. Verfügbarkeitskontrolle / Integrität

  • Ständig kontrolliertes Backup- und Recoverykonzept

7. Gewährleistung des Zweckbindungs-/Trennungsgebotes

  • Logische Mandantentrennung, Trennung von Produktiv- und Testsystem
  • Bei pseudonymisierten Daten: Trennung der Zuordnungsdatei und Aufbewahrung auf einem getrennten, abgesicherten System

Stand der TOMs: Juli 2026 — salesbroker gmbh / Frag-Maria™. Wesentliche Änderungen werden dem Auftraggeber gemäss Ziff. 15 Abs. 2 dieses AVV vorab mitgeteilt.

AVV v4.0 · salesbroker gmbh | Frag-Maria™ · frag-maria.ai · Rechtsgrundlage: Art. 28 DSGVO · Stand: 23.07.2026
Rückfragen oder unterzeichnete Ausfertigung: maria@frag-maria.ai